Entscheidungstext nº 10ObS414/90 of Oberster Gerichtshof, March 12, 1991

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert Göstl (Arbeitgeber) und Mag. Karl Dirschmied (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Karl H*****, ohne Beschäftigung, ***** vertreten durch Dr. Hans Schwarz, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei ALLGEMEINE UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT (Landesstelle Linz), 1200 Wien, Adalbert Stifter Straße 65, vertreten durch Dr. Vera Kremslehner und Dr. Josef Milchrahm, Rechtsanwälte in Wien, wegen Versehrtenrente, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 18. September 1990, GZ 13 Rs 109/90-18, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 8. Mai 1990, GZ 13 Cgs 181/89-15, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß

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Entscheidungstext nº 10ObS414/90 of Oberster Gerichtshof, March 12, 1991

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Die Revisionskosten sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der am 18.9.1939 geborene Kläger zog sich bei einem Arbeitsunfall (Verkehrsunfall) am 15.7.1963 einen Schädelbasisbruch mit Ertaubung des linken Ohres, einen Schlüsselbeinbruch links und eine Prellung des linken Auges zu. 1976 traten am linken Auge erstmals Sehstörungen auf, in der Folge entwickelte sich ein grauer Star, der 1979 operiert werden mußte. Auf der Grundlage de...

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