Entscheidungstext nº 4Ob154/90 of Oberster Gerichtshof, November 20, 1990

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***-V***- UND

V***-Gesellschaft mbH, Innsbruck, Maria Theresien-Straße 57, vertreten durch DDr. Walter Barfuß und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1. O*** F***

Gesellschaft mbH, 2. Ing. Esfandiar A***-A***,

Geschäftsführer, beide Oberwart, Dornburggasse 85, beide vertreten durch Dr. Gunter Granner, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 800.000), infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgericht vom 3. September 1990, GZ 4 R 123/90-9, womit der Beschluß des Landesgerichtes Eisenstadt als Handelsgericht vom 2. Mai 1990, GZ 1 Cg 63/90-4, teilweise abgeändert wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 4Ob154/90 of Oberster Gerichtshof, November 20, 1990

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die Beklagten haben die Kosten ihres Revisionsrekurses selbst zu tragen.

Die Klägerin hat die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen.

Begründung:

Die Klägerin beschäftigt sich österreichweit mit dem Handel und der Versteigerung von Orientteppichen. Die Erstbeklagte betreibt in Oberwart ein Teppichfachgeschäft (Einzelhandel); der Zweitbeklagte ist Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Erstbeklagte ist Mitglied des Verbandes des österreichischen Teppichfachhandels (im folgenden kurz: Verband), welcher ein registrierter Verein mit dem Sitz in Wien ist.

Die Klägerin führte vom 24.1. bis 3.2.1990 in Oberwart einen Pfandverkauf verpfändeter Orientteppiche durch, welchen sie mit einer Postwurfsendung wie folgt ankündigte:

"Freihandverkauf von

B***

AB 24.1.1990

BANK-P***

von verpfändeten Ori...

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