Entscheidungstext nº 6Ob686/90 of Oberster Gerichtshof, November 07, 1990
Linked as:
Linked as:
Summary
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Schlosser, Dr. Redl und Dr. Kellner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W*** M*** UND K*** Gesellschaft mbH, Messepalast, 1070 Wien, vertreten durch Dr. Herbert Schachter, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Helmut O*** Gesellschaft mbH, 3491 Straß im Strassertal 220, vertreten durch Dr. Heinz-Wilhelm Stenzel, Rechtsanwalt in Wien, wegen Räumung infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgerichtes vom 29. März 1990, GZ 41 R 890/89-18, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Donaustadt vom 27. September 1989, GZ 6 C 560/88g-14, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
See the full content of this document
Extract
Entscheidungstext nº 6Ob686/90 of Oberster Gerichtshof, November 07, 1990
Spruch
Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.264,- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 544,- Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.Entscheidungsgründe:Die klagende Partei veranstaltet seit Jahrzehnten auf dem Messegelände in Wien für verschiedene wirtschaftliche Bereiche Ausstellungen. Diese Messen sind in ihrer Bedeutung im Wiener Raum ohne jede Konkurrenz und zählen auch österreichweit zu den bedeutendsten Ausstellungen. Waren früher bloß die Frühjahrsund die Herbstmesse veranstaltet worden, ging die klagende Partei in den Achtzigerjahren dazu über, daneben auch zunehmend - heute bereits jährlich 34 - Fachmessen und - seit 1985 als weitere Publikumsmesse - die Wiener Freizeitmesse auszurichten. Eine der Fachmessen ist die Messe "Küche und Keller", die sich an das kulinarische Fachpublikum wendet. Durch diese zusätzlichen Veranstaltungen wurde die jährliche Gesamtbesucherzahl von 500.000 auf 1,400.000 erhöht. Ist die Auslastung der einzelnen Veranstaltungen auch höchst unterschiedlich, so herrscht vor allem bei den Publikumsmessen und der Ausstellung "Küche und Keller" seitens der Aussteller großer Andrang, dem die klagende Partei angesichts des beschränkten Platzangebotes nicht immer voll entsprechen kann. In solchen Fällen entscheidet die klagende Partei grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Einlaufens der Anmeldung, doch werden die Aussteller auch nach der branchenmäßigen Eignung sowie deren Zahlungswilligkeit und -fähigkeit ausgewählt. 1985 entschlo...See the full content of this document
Sponsored links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.
Contents in vLex Southern African Development Community
Explore vLex
For Professionals
For Partners
Company
Other documents:
our view: house iraq deadline reflects frustrations | I Spy Star Robert Culp Dead at 79 | District Court | it s a familiar sight boothbay in augusta the seahawks reach the western class c quarterfinals ... | Sentencia nº 1457 de Consiglio di Stato, March 31, 2010 | sentencia nº 653 de consiglio di stato february 04 2009 | Sentencia nº 4876 de Consiglio di Stato September 30 2009 | Sentencia nº 2197 de Consiglio di Stato, May 19, 2010