Entscheidungstext nº 7Ob663/90 of Oberster Gerichtshof, September 27, 1990

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Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Flick als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ewald M***, Kaufmann, Wien 15., Grenzgasse 7, vertreten durch Dr. Lukas Kozak, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Johannes P***, Rechtsanwalt, Wien 1., Johannesgasse 16, wegen S 129.249,36 und Feststellung (Gesamtstreitwert S 229.249,36) infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 13. März 1990, GZ 15 R 12/90-8, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 11. Oktober 1989, GZ 5 Cg 44/89-4, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung

I. den

B e s c h l u ß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 7Ob663/90 of Oberster Gerichtshof, September 27, 1990

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden im Umfang der Entscheidung über das Feststellungsbegehren und über die Verfahrenskosten aufgehoben. Die Rechtssache wird in diesem Umfang an das Erstgericht zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen.

Die Kosten dieses Teiles des Verfahrens (einschließlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens) sind weitere Verfahrenskosten. Die Revisionsbeantwortung wird zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im übrigen werden die Urteile der Vorinstanzen in ihrem das Zahlungsbegehren abweisenden Umfang als Teilurteil bestätigt. Die Entscheidung über die Kosten dieses Teiles des Verfahrens (einschließlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens) wird der Endentscheidung vorbehalten.

Entscheidungsgründe:

Am 10.2.1981 schlossen der Kläger als Mieter und Ivan G*** als Vermieter einen Mietvertrag über das im Wohnungseigentum stehende Geschäft...

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