Entscheidungstext nº 4Ob119/90 of Oberster Gerichtshof, September 25, 1990

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr.Alois M***, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Lienz, Rosengasse 19, vertreten durch Dr.Friedrich Gehmacher und Dr.Helmut Hüttinger, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei Dr.Willi B***, Primararzt und Facharzt für Chirurgie, Gaimberg, Grafendorf Nr 21, vertreten durch Dr.Peter Riedmann und Dr.G.Heinz Waldmüller, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren S 550.000;

Revisionsrekursinteresse: S 500.000), infolge Revisionsrekurses beider Parteien gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 22.Mai 1990, GZ 3 R 154/90-10, womit der Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 30.März 1990, GZ 10 Cg 75/90-4, teilweise abgeändert wurde, folgenden

Beschluß

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Extract


Entscheidungstext nº 4Ob119/90 of Oberster Gerichtshof, September 25, 1990

Spruch

Dem Revisionsrekurs des Klägers wird nicht Folge gegeben, wohl aber jenem des Beklagten.

Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat:

"Der Antrag des Klägers, zur Sicherung seines Anspruches auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen dem Beklagten ab sofort zu gebieten, jegliche ärztliche Tätigkeit zu unterlassen, die ausschließlich einem Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie vorbehalten ist, insbesondere aber die Durchführung von orthopädischen Operationen und orthopädischen ambulanten Behandlungen zu unterlassen, und dem Beklagten weiters aufzutragen, ab sofort dafür Sorge zu tragen, daß in der von ihm geleiteten Abteilung für Chirurgie des a.ö. Bezirkskrankenhauses Lienz so lange keine orthopädischen Behandlungen und orthopädischen Operation...

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