Entscheidungstext nº 11Os68/90 of Oberster Gerichtshof, August 08, 1990

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 8.August 1990 durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Piska als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Walenta, Dr. Reisenleitner, Dr. Felzmann und Dr. Rzeszut als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hassenbauer als Schriftführerin in der Strafsache gegen Wilhelm Leo H*** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 15 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 8.Mai 1990, GZ 25 Vr 71/90-53, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, des Generalanwalts Dr. Presslauer und des Verteidigers Dr. Adam, jedoch in Abwesenheit des Angeklagten zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 11Os68/90 of Oberster Gerichtshof, August 08, 1990

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird nicht Folge gegeben.

Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm Leo H*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 sowie 15 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes) und des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1, zweiter Strafsatz, StGB (Punkt II./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches hat er I./ mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch sicheres un...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company