Entscheidungstext nº 15Os62/90 of Oberster Gerichtshof, August 07, 1990

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 7.August 1990 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Walenta, Dr. Reisenleitner, Hon.Prof. Dr. Brustbauer und Rzeszut als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Mende als Schriftführer in der Strafsache gegen Erwin S*** wegen Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 1 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Betroffenen sowie die Berufung des Sachwalters gegen das Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt als Schöffengericht vom 26.März 1990, GZ 11 b Vr 448/89-38a, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Stöger, des Sachwalters des Betroffenen, Diplomsozialarbeiter G***, und des Verteidigers Dr. Kolm, jedoch in Abwesenheit des Betroffenen zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 15Os62/90 of Oberster Gerichtshof, August 07, 1990

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen Erwin S*** wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen, nämlich in der Anordnung der Anstaltsunterbringung des Genannten gemäß § 21 Abs. 1 StGB wegen der Urteilstaten I. und II. unberührt bleibt, im Ausspruch, daß er auch aus Anlaß der Begehung der unter III. und IV. bezeichneten Taten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen sei, aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z 3 StPO im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt:

Der Antrag der Staatsanwaltschaft, Erwin S*** auch deshalb in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher g...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company