Entscheidungstext nº 10ObS226/90 of Oberster Gerichtshof, June 12, 1990

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Richard Bauer (Arbeitgeber) und Jürgen Mühlhauser (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Franz S***, Pensionist, 6290 Mayrhofen 105, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei A*** U***

(Landesstelle Salzburg), 1200 Wien, Adalbert Stifter-Straße 65, vor dem Obersten Gerichtshof nicht vertreten, wegen Versehrtenrente infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 13. März 1990, GZ 5 Rs 29, 30/90-26, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 15. Dezember 1989, GZ 46 Cgs 93/88-21, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 10ObS226/90 of Oberster Gerichtshof, June 12, 1990

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil und das Urteil der ersten Instanz, soweit sie die von der Bemessungsgrundlage abhängige Höhe der Versehrtenrente betreffen, werden aufgehoben. Die Sozialrechtssache wird insoweit an die erste Instanz zur Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Die Revisionskosten sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der (am 12. 11. 1937 geborene) Kläger bezieht seit 1976 eine Pension der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues. Der bei der T*** AG als Kraftfahrer beschäftigte Franz

P*** verpflichtete sich gegenüber seiner Dienstgeberin, im Sommer bzw Frühherbst 1985 in seiner Freizeit die wegen der Errichtung einer Hochspannungsleitung erforderliche Fällung von Bäumen gegen ein Entgelt von 1.500 S pro Arbeitstag vorzunehmen. Nachdem sich herausgestellt hatte, daß mehr als die zunä...

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