Entscheidungstext nº 1Ob718/89 of Oberster Gerichtshof, May 21, 1990

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Sebastian G***, Landwirtschaftspächter, Haag Nr. 10, 4654 Bad Wimsbach-Neydharting, vertreten durch Dr. Norbert Gugerbauer, Dr. Gerhard Schatzlmayr, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, wider die beklagte Partei Dipl.Ing.Richard K***, Pensionist, 4871 Zipf Nr. 21, vertreten durch Dr. Jörg Iro, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, wegen S 400.000 sA, infolge Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels als Berufungsgerichtes vom 24.4.1989, GZ R 261/89-81, womit das Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 30.12.1988, GZ 3 C 138/86-74, unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 1Ob718/89 of Oberster Gerichtshof, May 21, 1990

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der Beklagte ist Eigentümer der landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften EZ 530 KG Neukirchen und EZ 53, 211 und 221 je KG Hörgersteig. Diese Liegenschaften gehören zum Meierhof Zipf Nr. 21. Der Meierhof Zipf liegt in einem typischen Grünlandgebiet, in dem Viehhaltungszweige dominieren. Die Böden sind leicht bis stark vernäßt und anmoorig, eine Nutzung als Ackerland zur schwerpunktmäßigen Gewinnung von Hauptfutterpflanzen wie Silo- oder Grünmais, Kleegras, Futterroggen, Futtergemenge usw ist auf den dafür besser geeigneten Böden des Meierhofes möglich. Der 57,7 ha große Betrieb ist als größerer Familienbetrieb zu bezeichnen, bei dem unter Berücksichtigung des Viehstandes zeitweise mehr als nur eine volle Arbeitskraft notwendig ist, daher das eine oder andere Familienmitglied mitzuhelfen hat. Der Beklagte betreibt die Landwirtschaft nicht selbst, sondern gibt sie in Pacht. Von 1971 bis 1976 war Josef W*** Pächter der Liegenschaft. Er führte den Betrieb als Milchwirtschaftsbetrieb, wobei er etwa 30 bis 35 Kühe hielt. Sein Vorgäng...

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