Entscheidungstext nº 7Ob693/89 of Oberster Gerichtshof, November 30, 1989

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Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Flick als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz, Dr. Warta, Dr. Egermann und Dr. Niederreiter als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Theresia S***, Altlandwirtin, Maria Alm, Sonnberg 9, vertreten durch Dr. Friedrich Hofmann, Rechtsanwalt in Zell am See, wider die beklagte Partei Josef S***, Landwirt, Maria Alm, Sonnberg 9, vertreten durch Dr. Anton Waltl und Dr. Peter Krempl, Rechtsanwälte in Zell am See, wegen Duldung (Streitwert S 30.000,-- s.A.) infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Berufungsgerichtes vom 7.Juni 1989, GZ 21 R 176/89-56, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 7.Februar 1989, GZ 2 C 5/88-46, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 7Ob693/89 of Oberster Gerichtshof, November 30, 1989

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 3.087,-- (darin S 514,50 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Begründung:

Mit Übergabsvertrag vom 2.3.1971 hat die Klägerin dem Beklagten, ihrem Sohn, unter anderem die Liegenschaft EZ 61 KG Maria Alm, das ist das Gumpoldgut in Sonnberg Nr.9, ausgenommen die Grundstücke 412/2 Acker im Ausmaß von 1.906 m2 und 415 Acker im Ausmaß von 709 m2, die in ihrem Eigentum verblieben, übergeben. Das Grundstück 415 bildet eine "Enklave" innerhalb der landwirtschaftlich genutzten und nunmehr im Alleineigentum des Beklagten stehenden Parzelle 414. In dem Übergabsvertrag heißt es auszugweise:

"2 c): Die Übergeberin ist für sich und ihre Besitznachfolger berechtigt, das für die zurückbehaltenen Parzellen erforderliche Wasser auch für den Fall einer Verbauung aus den benachbarten Grundflächen des Überne...

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