Entscheidungstext nº 14Os128/89 of Oberster Gerichtshof, November 08, 1989

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 8.November 1989 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Steininger, Dr. Lachner, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Toth als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Winfried H*** und Leopoldine M*** wegen des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 130 erster Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der beiden Angeklagten, die Berufung der Staatsanwaltschaft (hinsichtlich des Angeklagten H***) sowie die Berufung "wegen Schuld" der Angeklagten M*** gegen das Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 29.Juni 1989, GZ 11 d Vr 736/87-29, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 14Os128/89 of Oberster Gerichtshof, November 08, 1989

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Winfried H*** wird zurückgewiesen.

Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Leopoldine M*** Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im sie betreffenden Schuld- und Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Auf diese Entscheidung wird die Angeklagte Leopoldine M*** mit

ihrer Berufung (wegen Strafe) verwiesen.

Ihre Berufung "wegen Schuld" wird zurückgewiesen.

Zur Entscheidung über die Berufungen des Angeklagten Winfried H*** und der Staatsanwaltschaft (in Ansehung dieses Angeklagten) werden die ...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company