Entscheidungstext nº 6Ob9/89 of Oberster Gerichtshof, August 31, 1989

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Melber, Dr. Zehetner und Dr. Schlosser als weitere Richter in der Abhandlung der Verlassenschaft nach dem am 6.März 1963 gestorbenen Kaspar H***, zuletzt Bauer in Schwendt 28, fortgeführt in den Akten über die Abhandlung der Verlassenschaft nach der am 5.November 1967 gestorbenen Maria H***, zuletzt Bäuerin in Schwendt 28, wegen Durchführung der im Sinne des § 16 TirHG aufgeschobenen Erbteilung, infolge Revisionsrekurses des Miterben Kaspar H***, geboren am 30. April 1949, Angestellter, Köln-Godorf, Immendorferstraße 20, vertreten durch Dr. Herwig Grosch, Rechtsanwalt in Kitzbühel, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 31. März 1989, GZ 3 b R 57/89-64, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 28.Februar 1989, GZ A 313/67-61, abgeändert wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 6Ob9/89 of Oberster Gerichtshof, August 31, 1989

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht stattgegeben.

Begründung:

Der Vater des Rechtsmittelwerbers war Eigentümer eines geschlossenen Hofes im Sinne des Tiroler Höfegesetzes, LGBl Nr.47/1900 (TirHG). Er ist am 6.März 1963 im 67.Lebensjahr gestorben. Er wurde von seiner Witwe und vier damals noch minderjährigen ehelichen Kindern überlebt. Außer der landwirtschaftlichen Besitzung wurde der Abhandlung kein nennenswertes Vermögen unterzogen. Zehn Wochen vor seinem Ableben hatte der Erblasser eine eigenhändig geschriebene und von ihm auch unterschriebene, als Testament bezeichnete letztwillige Verfügung errichtet. Darin finden sich folgende Anordnungen:

Mein letzter Wille ist, daß meine Frau mein Anwesen...übernehmen und bewirtschaften soll, bis mein Sohn Kaspar das vollendete 24. Lebensjahr erreicht hat und zu diesem Zeitpunkt den Hof

übernehmen kann. Meine Frau soll... Weiters soll meine Tochter

Maria...  Sollte sein, daß mein Sohn Kaspar aus gesundheitlichen

Gründe...

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