Entscheidungstext nº 4Ob35/89 of Oberster Gerichtshof, July 11, 1989

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K*** Gesellschaft mbH, Saalfelden, vertreten durch Dr. Erich Nikolaus Vogler, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei C*** DI G*** S*** S.p.A., Calliate, Via Roma 73, Italien, vertreten durch Dr. Erich Zeiner und andere Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert S 300.000) infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 17.Oktober 1988, GZ 1 R 129/88-67, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 22.Februar 1988, GZ 4 Cg 60/85-61, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 4Ob35/89 of Oberster Gerichtshof, July 11, 1989

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 11.125,80 (darin enthalten S 1.854,30 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die im Jahr 1948 als OHG gegründete Klägerin hatte ursprünglich Vorhangstoffe hergestellt. Ende der 60er Jahre begann sie mit der Erzeugung von Textildrucken im alpenländischen Stil. Seit den Jahren 1970 bis 1975 stellt die Klägerin unverändert Textilien, wie Trachtendecken, Tischläufer, Schürzen, Gläseruntersetzer, Servietten, Topflappen, Grillhandschuhe udgl (Beilagen I bis X), nach Mustern der Malerin Gretl K*** her. Für ihre Entwürfe verwendete Gretl K*** Standardmotive des alpenländischen Stils, wie das sogenannte "Trachtenpärchen", das "Herzmotiv" und Tierfiguren; den Trachtenfiguren gab sie mit großen runden Gesichtern das für ihre Arbeiten charakteristische kindliche Aussehen. Sie verwendete klare Farben wie Rot, Blau, Grün und Gelb. Zum Farbaufbau der Muster benützte sie jeweils eine Grundfarbe und kombinierte sie mit einer zweiten Farbe; die anderen Farben treten dagegen in den Hintergrund. Dadurch wirken die Muster zwar farbkräftig, aber nicht bunt und nicht aufdringlich. Besonderen Wert legte Gretl K*** auf die Blumenumrandungen. Diese Art der Textildrucke war bei der Einführung durch die Klägerin neu auf dem Markt. Die Klägerin vertreibt etwa 25...

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