Entscheidungstext nº 12Os36/89 of Oberster Gerichtshof, June 08, 1989

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Der Oberste Gerichtshof hat am 8.Juni 1989 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Müller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, Dr. Felzmann, Dr. Massauer und Dr. Rzeszut als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Sanda als Schriftführerin in der Strafsache gegen Dietmar Karl G*** wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 1.Juli 1988, GZ 40 Vr 983/85-100, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Tschulik, des Angeklagten und des Verteidigers Dr. Stanonik zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os36/89 of Oberster Gerichtshof, June 08, 1989

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das in seinem freisprechenden Teil unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Vergehens nach § 153 StGB (Punkt 1.1.) sowie - aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde gemäß § 290 Abs 1 StPO auch - im Schuldspruch wegen § 36 Abs 1 Z 1 und 2 WaffG (Punkt 1.2.), demgemäß auch im Strafausspruch einschließlich der Aussprüche über die Vorhaftanrechnung und die Einziehung der Waffen samt Magazinen und Vorrichtungen aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung aufgetragen.

Im übrigen wird die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juni 1942 geborene Privatdetektiv Dietmar Karl G*** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB (1.1.) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 und 2 WaffG (1.2.) schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich der Schuldsprüche liegt ihm zur Last, vom 21.November 1981 bis 1. April 1982 in verschiedenen Orten Österreichs und der Schweiz in achtzehn (in den Urteilsgründen ...

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