Entscheidungstext nº 4Ob14/89 of Oberster Gerichtshof, May 09, 1989
Linked as:
Linked as:
Summary
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö*** VERBAND DER M***-I***, Wien 3., Am Heumarkt 12,
vertreten durch DDr.Walter Barfuß und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagten Parteien 1) Fritz E*** Gesellschaft mbH, St.Johann in Tirol; 2) Fritz E***, Geschäftsführer, St.Pölten-Unterradlberg, Gambrinusstraße 2, beide vertreten durch Dr.Klaus Reisch, Rechtsanwalt in Kitzbühel, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Gesamtstreitwert 550.000 S), infolge Revision der beklagten Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 6.Oktober 1988, GZ 2 R 113/88-22, womit infolge Berufung der beklagten Parteien das Urteil des Landesgerichtes St.Pölten als Handelsgericht vom 23. Dezember 1987, GZ 5 Cg 115/87-17, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:See the full content of this document
Extract
Entscheidungstext nº 4Ob14/89 of Oberster Gerichtshof, May 09, 1989
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 19.198,08 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 3.199,68 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.Entscheidungsgründe:Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes ist unter anderem die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, und zwar auch durch Geltendmachung des Unterlassungsanspruches nach § 14 UWG; ihm gehören derzeit 163 Unternehmen der Markenartikelindustrie an, darunter auch solche, die Bier erzeugen oder vertreiben. Die Erstbeklagte erzeugt in der von ihr in St.Pölten-Unterradlberg betriebenen Niederlassung "Egger-Bier". Der Zweitbeklagte erteilt als Geschäftsführer der Erstbeklagten Weisungen an deren Verkaufsleiter Helmut J***, der auch für den Bereich Werbung zuständig ist.Im Österreichischen Rundfunk wurde zwischen dem 1.Mai 1986 und dem 27.September 1986 insgesamt 73mal und zwar zwischen dem 1.Mai 1986 und dem 26.September 1986 im Hörfun...See the full content of this document
Sponsored links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.
Contents in vLex Southern African Development Community
Explore vLex
For Professionals
For Partners
Company