Entscheidungstext nº 8Ob532/88 of Oberster Gerichtshof, March 30, 1989

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Kropfitsch, Dr.Zehetner, Dr.Huber und Dr.Schwarz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Juliane H***, Hausbesitzerin, Mühlreith 3, 8984 Kainisch, vertreten durch Dr.Heinz Kalss, Rechtsanwalt in Bad Aussee, wider die beklagte Partei Adolf T***, Rauchfangkehrermeister, Thörl 47, 8983 Bad Mitterndorf, vertreten durch Dr.Heinrich Wallner, Rechtsanwalt in Liezen, wegen S 415.753,20 sA infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes vom 25. November 1987, GZ 2 R 233/87-53, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 28.August 1987, GZ 5 Cg 101/87-35, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 8Ob532/88 of Oberster Gerichtshof, March 30, 1989

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

In Abänderung der vorinstanzlichen Urteile hat das erstgerichtliche Urteil zu lauten:

Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin den Betrag von 277.168,80 S samt 4 % Zinsen seit 1.Dezember 1984 und die mit 42.115,40 S bestimmten Verfahrenskosten (einschließlich 3.034,73 S Umsatzsteuer und 8.733,33 S Barauslagen) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren auf Zahlung eines Betrages von 138.584,40 S sA wird abgewiesen.

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin ist seit 1977 Eigentümerin des etwa 300 Jahre alten Wohnhauses Mühlreith 3, welches in Mischbauweise mit hohem Holzanteil errichtet wurde und zwei bewohnbare Geschoße aufweist. In den Jahren 1983 und 1984 wurden die Räume im Obergeschoß für ihren Sohn Peter H*** ausgebaut. Dabei ergab sich die Notwendigkeit einer neuen Kaminanschlußstelle. Der Beklagte, der als zuständiger Rauchfangkehrermeister am Rauchfang dieses Hauses im Jahre 1981 eine Be...

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