Entscheidungstext nº 10ObS330/88 of Oberster Gerichtshof, January 10, 1989

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Heinrich Basalka (Arbeitgeber) und Leopold Smrcka (Arbeitnehmer) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Alois S***,

Lagerleiter, 2722 Winzendorf, Hauptstraße 100, vertreten durch Dr. Rudolf Breuer, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, wider die beklagte Partei P*** DER A***,

1021 Wien, Friedrich Hillegeist-Straße 1, vertreten durch Dr. Alfred Kasamas, Rechtsanwalt in Wien, wegen Berufsunfähigkeitspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 10. August 1988, GZ 33 Rs 114/88-19, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 21. Jänner 1988, GZ 4 Cgs 1747/87-10, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 10ObS330/88 of Oberster Gerichtshof, January 10, 1989

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten der Rechtsmittelverfahren sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger ab Anfallstag die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren, ab. Es stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest:

Der (am 13. Mai 1934 geborene) Kläger leidet seit Jahren an einer chronischen Bronchitis. Die Lungenfunktion zeigt gering pathologische Werte im Sinn einer Obstruktion vorwiegend der kleinen Luftwege, die medikamentös gut beinflußbar ist. Er ist trotzdem für die Arbeiten sämtlicher Schweregrade in allen Körperhaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen für die volle Arbeitszeit geeignet.

Von interner Seite is...

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