Entscheidungstext nº 2Ob559/88 of Oberster Gerichtshof, January 10, 1989
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Summary
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Scheiderbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Melber und Dr. Kropfitsch als Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Waltraud F***, Hausfrau, Bahnstraße 135, 9020 Klagenfurt, vertreten durch Dr. Heinz Napetschnig, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider den Antragsgegner Gustav F***, Monteur, Blosweg 4, 2000 Hamburg 74, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Siegfried Rack und Dr. Franz Graut, Rechtsanwälte in Völkermarkt, wegen Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens, infolge Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt als Rekursgerichtes vom 9. Mai 1988, GZ 1 R 194/88-36, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 5. Februar 1988, GZ 4 F 2/87-30, teilweise bestätigt, teilweise abgeändert und teilweise aufgehoben wurde, folgenden
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Entscheidungstext nº 2Ob559/88 of Oberster Gerichtshof, January 10, 1989
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.Die Kosten des Verfahrens über den Revisionsrekurs sind als weitere Verfahrenskosten zu behandeln.Begründung:Die am 18. August 1962 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 29. April 1986 rechtskräftig nach § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Antragsgegner das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Der Ehe der Streitteile entstammen drei Kinder, nämlich die am 13. Dezember 1962 geborene Tochter Astrid, der am 15. Mai 1966 geborene Sohn Bernhard (diese beiden Kinder sind bereits selbsterhaltungsfähig) und der am 1. September 1972 geborene Sohn Christian, der in Klagenfurt das Gymnasium besucht. Die Ehewohnung bestand aus sämtlichen Räumlichkeiten des Hauses Bahnstraße 135 in Klagenfurt (EZ 761 KG Waidmannsdorf). Diese Liegenschaft steht im Alleineigentum des Antragsgegners, der sie mit Schenkungsvertrag vom 12. Juni 1974 von seinem Vater geschenkt erhielt. Das Gebäude ist als Zweifamilienhaus konzipiert und besteht aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoß und einem Obergeschoß mit Dachboden. Es wurde im Jahr 1939 errichtet; die Garage an der Westgrenze der Liegenschaft wurde etwa im Jahr 1957 erbaut. Erdgeschoß und Obergeschoß weisen deckungsgleiche Grundrisse mit je einer abgeschlossenen Wohnung mit einer Nutzfläche von je 64 m2 auf. Die Wohnungen bestehen jeweils aus drei Räumen, einem Vorraum sowie Bad und WC. Die Küche ist nur im Erdgeschoß eingerichtet, doch sind die erforderlichen Installationen (Wasser und Abwasser) zur Einrichtung einer gleichwertigen Küche auch im Obergeschoß vorhanden. Dazu müßten die sanitären Installationen ergänzt und a...See the full content of this document
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