Entscheidungstext nº 4Ob603/88 of Oberster Gerichtshof, December 13, 1988

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichthofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Edith Grete B***, geboren am 6. November 1941 in Wien, Angestellte, Wien 10, Bleigasse 14/2/4, vertreten durch Dr. Ferdinand Pieler, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Adolf Karl B***, geboren am 2. Mai 1941 in Wien, Versicherungsangestellter, Wien 10, Bleigasse 14/2/4, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger und Dr. Peter Mardetschläger, Rechtsanwälte in Wien, wegen Ehescheidung, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgerichtes vom 16. Juni 1988, GZ 44 R 5008/88-19, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 15. März 1988, GZ 1 C 1046/87-14, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt und beschlossen:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob603/88 of Oberster Gerichtshof, December 13, 1988

Spruch

1. Der Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht wird abgewiesen.

2. Der Revision wird Folge gegeben; das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 10.594,85 S bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten 1.538 S Barauslagen und 823,35 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die Streitteile haben am 4. Juni 1965 vor dem Standesamt Wien-Margareten die beiderseits erste Ehe geschlossen; ihr entstammt die am 26. März 1968 geborene Tochter Alexandra. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger; sie haben einen gemeinsamen Wohnsitz in Wien.

Mit der am 14. August 1987 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Der Beklagte habe schon vor ca. 9 Jahren ein zwei bis drei Jahre andaue...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company