Entscheidungstext nº 5Ob573/88 of Oberster Gerichtshof, December 13, 1988

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik, Dr. Zehetner, Dr. Klinger und Dr. Schwarz als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Günter F***, technischer Angestellter, Hardtmuthgasse 104/1/6/85, 1100 Wien, vertreten durch Dr. Richard Heiserer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Rudolf F***, Kaufhausdetektiv, Wolfgang Schmälzl-Gasse 30/18, 1020 Wien, vertreten durch Dr. Alfred Kasamas, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 32.263,36 s.A. infolge Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 29. Februar 1988, GZ 13 R 196/87-15, womit das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 12. Mai 1987, GZ 38 Cg 238/86-7, unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben wurde, folgenden

Beschluß

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Entscheidungstext nº 5Ob573/88 of Oberster Gerichtshof, December 13, 1988

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Prozeßkosten erster Instanz.

Begründung:

Am 14. Jänner 1986 gegen 16 Uhr beobachtete der Beklagte in seiner Eigenschaft als Detektiv im Warenhaus S*** den Studenten Roland H***, der eine Damenhandtasche mit einem Verkaufspreis von S 675,-- in Diebstahlsabsicht aus einem Regal an sich genommen und sich umgehängt hatte. Nachdem der Dieb an der Kasse ohne zu bezahlen vorbeigegangen war, begann der Beklagte diesem nachzueilen. Als Roland H*** dies merkte, lief er in Richtung Hinterausgang davon, wobei der Beklagte ihm nachlief. Während des Laufens durch den Gang des Warenhauses zum Hinterausgang hatte Roland H*** gegenüber dem Beklagten noch einen Vorsprung von ca. 5 m. Da H*** aber die nach außen aufgehende Tür aufdrücken mußte, holte ihn der Beklagte nahezu ein; der Beklagte bremste sich mit einer Hand beim Türpfosten ab, um H*** nicht niederzurennen und versuchte ihn dann zu erfassen; dabei r...

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