Entscheidungstext nº 4Ob98/88 of Oberster Gerichtshof, November 29, 1988

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*** Gesellschaft mbH, Hallein, vertreten durch Dr. Herbert Pflanzl, Dr. Eugen Salpius und Dr. Ägidius Horvatits, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei Ö*** U*** Gesellschaft mbH., Wien 1., Schenkenstraße 8-10, vertreten durch DDr. Walter Barfuss, DDr. Hellwig Torggler, Dr. Christian Hauer, Dr. Lothar Wiltschek, Dr. Guido Kucsko, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert S 550.000,-; Revisionsinteresse S 300.000,-) infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 6. Juni 1988, GZ 4 R 81/88-21, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 6. November 1987, GZ 17 Cg 2/87-15, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 4Ob98/88 of Oberster Gerichtshof, November 29, 1988

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 10.198,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 927,15 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Beide Parteien vertreiben Zahncremen. Die Beklagte vertreibt seit vielen Jahren ihre Zahnpasta "Mentadent C" und wirbt dafür intensiv. Im Oktober 1986 hat sie ihr neues Produkt "Mentadent C Anti-Zahnstein" auf den Markt gebracht; seit dieser Zeit wirbt sie auch dafür. Auf der als Verpackung dienenden Faltschachtel dieses Produktes werden - jeweils in roter Schrift - die Hinweise "NEU", "A***

besonders hervorgehoben; ferner findet sich auf dieser Verpackung in kleinerer schwarzer Druckschrift folgende Ankündigung:

"Die internationale G*** D*** hat diese neuartige

Zahncreme unter fachärztlicher Aufsicht entwickelt. Zahnstein ist nicht nur für die Zähne gefährlich, sondern vor allem für das Zahnfleisch. Zahnstein ist so hart, daß ihn nur der Zahnarzt entfernen kann. mentadent C Anti-Zahnstein mit einer speziellen Wirkstoffkombination*) reduziert die Bildung von gefährlichem Zahnstein. Regelmäßiges Putzen mit der neuen mentadent C Anti-Zahnstein sorgt für gesundes Zahnfleisch und gesunde Zähne. Zahnstein kann nicht mehr so leicht entstehen.

          *) Zinc-citrat, Natriummonofluorphosphat" Nahezu inhaltsgleiche Hinweise befinden sich auf der Zahncremetube selbst. Auf der Faltschachtel ist noch eine stilisierte Darstellung menschlicher Zähne vor und nach der zahnärztlichen Behandlung zu sehen; die Zähne vor der Behandlung werden mit einem ...

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