Entscheidungstext nº 4Ob413/87 of Oberster Gerichtshof, February 09, 1988

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dolores G***, Inhaberin des Unternehmens "T***euchten", Wien 1., Postgasse 6, vertreten durch Dr.Michael Gabler und Mag.Dr.Erich Gibel, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei F.M.L***, Produktionsgesellschaft mbH, Wien 7., Zieglergasse 51, vertreten durch Dr.Friedrich Doschek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Provisorialverfahren 300.000 S), infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes vom 15.Oktober 1987, GZ 2 R 158/87-11, womit der Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 16. Juni 1987, GZ 37 Cg 92/87-7, teilweise abgeändert wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 4Ob413/87 of Oberster Gerichtshof, February 09, 1988

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses endgültig, die klagende Partei die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung vorläufig selbst zu tragen.

Begründung:

Die Klägerin betreibt im Standort Wien 1., Postgasse 6, den Detail- und Großhandel (unter anderem auch) mit Beleuchtungskörpern, die ihr Gatte Thomas G*** entworfen hat; diese Beleuchtungskörper werden von verschiedenen kleineren Firmen hergestellt. Die Klägerin bezeichnet ihr Unternehmen und die Lampen als "T***". Die Beleuchtungskörper werden in ihrem Katalog (./A) mit dem Hinweis darauf dargestellt, daß es sich dabei "ausschließlich um eigene Entwürfe handelt, die in Handarbeit in kleinen Serien hergestellt und signiert werden". Unter ihnen befindet sich mit der Modellbezeichnung "Klimt" auch eine Wandleuchte mit einer Glaskugel im Durchmesser von 16 cm. Das verarbeitete Messing ist wahlweise poliert und lackiert oder verchromt. Im einzelnen weist dieser Beleuchtungskörper die aus Beila...

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