Entscheidungstext nº 6Ob526/87 of Oberster Gerichtshof, January 28, 1988

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel, Dr.Melber, Dr.Schlosser und Dr.Redl als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Jürgen LOH, Konditormeister, Leobersdorf, Hauptstraße 26, vertreten durch Dr.Gernot Hain, Dr.Joachim Wagner und Dr.Martin Schober, Rechtsanwälte in Wiener Neustadt, wider die beklagte Partei I*** Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH & Co KG, Linz, Hafferlstraße 7/8, vertreten durch Dr.Hans Oberndorfer, Rechtsanwalt in Linz, wegen Feststellung des Nichtbestehens eines Mietverhältnisses, hilfsweise Aufhebung des Mietverhältnisses (Streitwert 204.000 S), infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt als Berufungsgerichtes vom 5.November 1986, GZ R 380/86-19, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 30. Juni 1986, GZ C 206/85-14, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 6Ob526/87 of Oberster Gerichtshof, January 28, 1988

Spruch

Der Revision wird nicht stattgegeben.

Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 7.928,25 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten an Umsatzsteuer 720,75 S) binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Die Beklagte ist eine Handelsgesellschaft. Sie errichtete in Stadtplatznähe einer niederösterreichischen Gemeinde eine von ihr als "Geschäftszentrum" bezeichnete zweigeschoßige Baulichkeit und vermietete die darin als Geschäftsräume vorgesehenen Objekte. Der Kläger betrieb ein gastgewerbliches Unternehmen. Er war an der Anmietung eines Objektes im sogenannten Geschäftszentrum interessiert. Aus diesem Grund trat er an die Beklagte heran und führte mit deren Projektleiter Vorgespräche. Als der Kläger dabei die Bauli...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company