Entscheidungstext nº 1Ob18/87 of Oberster Gerichtshof, July 15, 1987

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schragel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schubert, Dr.Hofmann, Dr.Schlosser und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz G***, vertreten durch Dr.Martin Schatz, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei R*** Ö***, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1.,Singerstraße 17-19, Nebenintervenient auf Seiten der beklagten Partei Karl W***, vertreten durch Dr.Ernst Pallauf, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen restlicher S 24.486,-- samt Anhang infolge Revisionen der beklagten Partei und des auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes vom 7. Jänner 1987, GZ. 5 R 371/86-16, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 10. Juli 1986, GZ. 6 Cg 485/85-10, teils bestätigt und teils abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 1Ob18/87 of Oberster Gerichtshof, July 15, 1987

Spruch

Den Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 5.982,24 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 543,84 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Entscheidungsgründe

Der Kläger, von Beruf Polizeibezirksinspektor, erlitt am 29. November 1983 durch einen Pistolenschuß in die Hüfte einen Dienstunfall. Er war durch mehrere Monate hindurch arbeitsunfähig. Im Juli 1984 hegte die Dienststelle des Klägers ernstliche Zweifel, ob dieser auch weiterhin krankheits- und verletzungsbedingt arbeitsunfähig sei. Es wurde ihm daher am 20. Juli 1984 die dienstliche Weisung erteilt, sich am 23. Juli 1984 einer röntgenologischen Untersuchung an der Universitätsklinik Innsbruck zu unterziehen. Der Kläger kam dieser Weisung nicht nach. Er wurde am 24. Juli 1984 von seinem Dienstvorge...

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