Entscheidungstext nº 7Ob722/86 of Oberster Gerichtshof, July 09, 1987

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Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Flick als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Petrag als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz K***, Pensionist, 1160 Wien, Wilhelminenstraße 190, vertreten durch Dr. Herbert Richter und Dr. Franz Marschall, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Franz K***, Kaufmann, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 42, vertreten durch Dr. Franz Salzer und Dr. Gunter Granner, Rechtsanwälte in Wien, wegen S 6,500.000 s.A., infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes vom 18. September 1986, GZ 1 R 133/86-56, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 4. Februar 1986, GZ 14 Cg 189/82-49, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 7Ob722/86 of Oberster Gerichtshof, July 09, 1987

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 45.668,40 (darin enthalten S 2.624,40 Umsatzsteuer und S 16.800 Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Der Kläger begehrt vom Beklagten nach Einschränkung seines Begehrens um Nebengebühren (ON 48 S. 3 = AS 191) die Zahlung des Betrages von S 6,500.000 samt 4 % Zinsen seit 9. November 1979. Er habe vom Beklagten am 8. November 1979 75 Inhaberaktien der (schweizerischen) T*** AG um diesen Betrag erworben, nachdem ihm der Beklagte ausdrücklich zugesagt habe, daß die Ertragslage der Aktien außerordentlich günstig sei. Er habe zumindest aus den Umständen annehmen müssen, daß der Beklagte der Verkäufer der Aktien sei (ON 43 S. 2 = AS 174). Diese Schilderung der Ertragslage sei für ihn der wesentliche Anlaß gewesen, den Kaufvertrag abzuschließen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei das von der AG betriebene Spielcasino in Istanbul längst ertragslos gewes...

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