Entscheidungstext nº 7Ob34/86 of Oberster Gerichtshof, July 10, 1986

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Flick als Vorsitzenden und durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Petrasch und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz, Dr. Warta und Dr. Egermann als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Walter J***, Rechtsanwalt in Wels, Ringstraße 6, wider die beklagte Partei G*** W*** V***, Filialdirektion Linz, Linz,

Coulinstraße 1, vertreten durch Dr. Heinz Oppitz und Dr. Heinrich Neumayr, Rechtsanwälte in Linz, wegen 16.667,-- S und Feststellung (Streitwert 32.000,-- S), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 26. März 1986, GZ. 2 R 309/85-18, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Linz vom 24. Juni 1985, GZ. 11 Cg 531/82-12, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 7Ob34/86 of Oberster Gerichtshof, July 10, 1986

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.

Begründung:

Der Kläger hat bei der Beklagten eine Bündelversicherung abgeschlossen, in der auch eine Haushaltsversicherung mit einer Versicherungssumme von 200.000 S enthalten ist. Im Jahre 1981 wurde festgestellt, daß eine Bedienerin des Klägers im Laufe mehrerer Wochen aus dem Einfamilienhaus des Klägers Gegenstände im Gesamtwert von mindestens 32.000 S gestohlen hatte.

Dem Versicherungsverhältnis liegen die Allgemeinen Bedingungen für Sachversicherung (ABS) sowie die Allgemeinen Beding...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company