Entscheidungstext nº 2Ob621/85 of Oberster Gerichtshof, October 08, 1985

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Summary


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Scheiderbauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Melber, Dr. Huber und Dr. Egermann als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin A

B ST. C in Murau, vertreten durch das D

E Graz-Seckau, Bischofsplatz 4, 8010 Graz, dieses vertreten durch Dr. Hans Paar, Rechtsanwalt in Graz, wider die Antragsgegnerin REPUBLIK ÖSTERREICH (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch die Finanzprokuratur, Singerstraße 17-19, 1011 Wien, wegen Neufestsetzung einer Enteignungsentschädigung infolge Revisionsrekurses der Antragstellerin gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Leoben als Rekursgerichtes vom 18. Juni 1985, GZ R 415/85-52, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Murau vom 21. März 1985, GZ 2 Nc 33/81-46, teilweise abgeändert wurde, folgenden

                    Beschluß

gefaßt:

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Extract


Entscheidungstext nº 2Ob621/85 of Oberster Gerichtshof, October 08, 1985

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben.

Der Beschluß des Rekursgerichtes wird dahin abgeändert, daß Punkt II 1 lit  a zu lauten hat:

'Für die enteignete Teilfläche des Grundstückes 521 im Ausmaß von 3.180 m 2  S 500.850,--, abzüglich des schon rechtskräftig zuerkannten Teilbetrages von S 125.080,--, somit S 375.770,--.'

Der Antrag der Antragstellerin auf Zuspruch der Kosten des Revisionsrekurses wird abgewiesen.

Begründung:

Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 27.11.1980 wurden für den Ausbau der Bundesstraße 96 im Baulos 'Laßnitz-Murau' Teilflächen von im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstücken enteignet. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Entschädigung für das Grundstück 521, EZ 200 KG St. Egidi, und zwar

a)

für die enteignete Teilfläche im Ausmaß von 3.180 m 2  und

b)

für eine verbleibende Restfläche zwischen alter und neuer Bundesstraße infolge Verformung und Verkleinerung im Ausma...

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