Entscheidungstext nº 10Os94/85 of Oberster Gerichtshof, September 03, 1985

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Der Oberste Gerichtshof hat am 3.September 1985 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, Dr. Reisenleitner, Dr. Kuch sowie Dr. Massauer als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Schrott als Schriftführer in der Strafsache gegen Erich A und andere wegen des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten Erich A und Peter B gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 10.Jänner 1985, GZ 9 d Vr 6008/84-90, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Scheibenpflug, sowie der Verteidiger Dr. Kellner und Dr. König, jedoch in Abwesenheit der Angeklagten, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 10Os94/85 of Oberster Gerichtshof, September 03, 1985

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen.

Der Berufung des Angeklagten Erich A wird nicht Folge gegeben. Der Berufung des Angklagten Peter B wird teilweise Folge gegeben und die über ihn verhängte Freiheitsstrafe auf 2 (zwei) Jahre herabgesetzt; im übrigen wird auch seiner Berufung nicht Folge gegeben.

Gemäß § 390 a StPO fallen den genannten Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurden Peter B (1.) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB und (3.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB sowie Erich A und Christa A (2.) des Verbrechens der Notzucht als Beteiligte nach §§ 12 (zu ergänzen: dritter Fall), 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt.

Darnach haben in Wien

(zu 1.) Peter B am 15.Mai 1984 eine Person weiblichen Geschlechts, nämlich Monika C, mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht, indem er ihr unter Beihilfe des Erich A und ...

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