Entscheidungstext nº 3Ob583/84 of Oberster Gerichtshof, July 24, 1985

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Kinzel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Egermann, Dr. Schlosser und Mag. Engelmaier als Richter in der Rechtssache des Antragstellers Alfred A, Kaufmann, 8020 Graz, Lazarettgürtel 77, vertreten durch Dr. Gottfried Eisenberger, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Antragsgegner Gustav A. A, prakt. Tierarzt, 3874 Litschau, Gottfried von Einem-Straße 2, vertreten durch Dr. Max Urbanek, Rechtsanwalt in St. Pölten, wegen Entscheidung über die Verwaltung einer gemeinsamen Liegenschaft, infolge Revisionsrekurses des Antragsgegners gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz als Rekursgerichtes vom 3. August 1984, GZ. 3 R 212/84-29, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 20. Juni 1984, GZ. 18 Nc 201/83-24, teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben wurde, folgenden

                    Beschluß

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Entscheidungstext nº 3Ob583/84 of Oberster Gerichtshof, July 24, 1985

Spruch

Soweit sich der Revisionsrekurs gegen den bestätigenden Teil des angefochtenen Beschlusses richtet, wird er zurückgewiesen; soweit er sich gegen den aufhebenden Teil des angefochtenen Beschlusses richtet, wird ihm nicht Folge gegeben.

Begründung:

Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der aus dem Grundstück 1673 Baufläche bestehenden Liegenschaft EZ 867 KG V Gries mit dem Haus Graz, Lazarettgürtel 77. Dabei handelt es sich um ein ca. 200 Jahre altes zweigeschossiges, unterkellertes, villenartiges (jagdschloßähnliches) Gebäude. Die Liegenschaft ist zum Lazarettgürtel mit einer 28,5 m langen, an der Südgrenze mit einer 18,3 m langen Mauer eingefriedet. Der Antragsteller bewohnt mit seiner Familie das Erdgeschoß, die Mutter des Antragsgegners, Gertrud A, den ersten Stock des Hauses. Die Substanz des Hauses und der Einfriedungsmauer ist gut, die äußere Instandhaltung dieser beiden Bauwerke ist jedoch minder gut bis sehr schlecht, sodaß dadurch schon Konstruktionsteile des Hauses und die Substanz der Einfriedungsmauer gefährdet und d...

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