Entscheidungstext nº 5Ob578/85 (5Ob579/85) of Oberster Gerichtshof, July 09, 1985
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Summary
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler, Dr. Jensik, Dr. Zehetner und Dr. Klinger als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Nikolasine (Colette) A, Gutsbesitzerin, St. Peter am Hart, Schloß Hagenau 1, vertreten durch Dr. Walter Raschhofer, Rechtsanwalt in Braunau am Inn, wider die beklagte Partei Erika B, Pächterin, St. Peter am Hart, Schloß Hagenau 1, vertreten durch Dr. Florian Lackner, Rechtsanwalt in Braunau am Inn, wegen Räumung (Streitwert 254.165,52 S), infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis als Berufungsgerichtes vom 27. November 1984, GZ R 332,334/84-22, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Braunau am Inn vom 26. Juni 1984, GZ 2 C 36/84-16, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß gefaßt:
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Entscheidungstext nº 5Ob578/85 (5Ob579/85) of Oberster Gerichtshof, July 09, 1985
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.Die Urteile der Vorinstanzen werden, soweit sie der zu 2 C 36/84 des Erstgerichtes erhobenen Räumungsklage stattgegeben haben, sowie im Kostenpunkt aufgehoben.Die Rechtssache wird im Umfang der Aufhebung zur ergänzenden Verhandlung und neuen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen, das auf die Kosten des Rechtsmittelverfahrens gleich Verfahrenskosten erster Instanz Bedacht zu nehmen haben wird.Begründung:Mit ihrer am 3. Jänner 1984 beim Erstgericht zu 2 C 6/84 eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Räumung der der Beklagten in Bestand gegebenen Teile des C D. Sie brachte vor, sie habe der Beklagten im E D zur Führung eines Fremdenverkehrsbetriebes Lokalitäten und Grundflächen verpachtet, und zwar mit Pachtvertrag vom 11. November 1980 den Hoteltrakt im Schloßanbau, bestehend aus im Erdgeschoß befindlichen Räumlichkeiten im Ausmaß von rund 230 m 2 und im ersten Stock befindlichen Räumlichkeiten im Ausmaß von rund 246 m 2 , weiters das 'Küchenstöckl' im Ausmaß von rund 150 m 2 , das 'alte Bräuhaus', die 'alte Säge', den vor dem Schloß und dem Schloßanbau gelegenen Parkplatz sowie einen Teil des Schloßparkes. Die Verpachtung sei für eine Dauer von drei Jahren, beginnend mit 1. Jänner 1981, erfolgt und habe daher am 31. Dezember 1983 geendet. Mit einem Zusatz zum Pachtvertrag seien, beginnend mit 1. Juli 1981, weitere Räumlichkeiten, nämlich ein Stüberl als Ausspeisungslokal, eine kleine Garage im sogenannten 'roten Stall' sowie der alte Schweinestall verpachtet worden. überdies sei mit einem weiteren Zusatzvertrag vom 1. November 1981 das 'Susihaus' samt einer Parkfläche von rund 1.850 m 2 verpachtet worden. Schließlich seien mit einem dritten Zusatzvertrag zum Pachtvertrag vom 20. Dezember 1981 ein weiterer Teil des Schweinestalles sowie die...See the full content of this document
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