Entscheidungstext nº 9Os190/84 of Oberster Gerichtshof, March 13, 1985

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 13.März 1985 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak (Berichterstatter), Hon.Prof.

Dr. Steininger, Dr. Lachner und Dr. Massauer als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Schwab als Schriftführer in der Strafsache gegen Leopold A und Reinhard B wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 StGB und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen der Angeklagten Leopold A und Reinhard B sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 26.Juni 1985, GZ. 11 Vr 290/84-139, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Kodek, der Angeklagten Leopold A und Reinhard B und der Verteidiger Dr. Josef Wegrostek und Dr. Erich Allmer zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 9Os190/84 of Oberster Gerichtshof, March 13, 1985

Spruch

1.)

Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen.

2.)

Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird hinsichtlich beider Angeklagten Folge gegeben und es werden die über sie verhängten Freiheitsstrafen bei Leopold A auf 2 (zwei) Jahre und bei Reinhard B unter Ausschaltung des § 41 Abs. 1 StGB auf 15 (fünfzehn) Monate erhöht.

3.) Der Angeklagte A wird mit seiner Berufung, soweit sie sich gegen das Strafausmaß richtet, auf diese Entscheidung verwiesen.

4.) Im übrigen wird den Berufungen der beiden Angeklagten nicht Folge gegeben.

5.) Gemäß § 390 a StPO fallen ihnen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem bekämpften Urteil wurden der 40-jährige Leopold A und der 26-jährige Reinhard B (zu 1) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company