Entscheidungstext nº 5Ob513/84 of Oberster Gerichtshof, March 05, 1985

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Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler, Dr.Jensik, Dr.Zehetner und Dr.Klinger als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A B & CO, Griesgasse 11, 5020 Salzburg, vertreten durch Dr.Franz Kreibich und Dr.Alois Bixner, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei Ferdinand P***, Kaufmann, Hergottwiesgasse 128, 8020 Graz, vertreten durch Dr.Manfred Schnurer, Rechtsanwalt in Graz, wegen 1,950.000 S s.A., infolge Rekurses der klagenden Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 2.November 1983, GZ 1 R 195/83-15, womit das Urteil des Landes- als Handelsgerichtes Salzburg vom 4.August 1983, GZ 13 Cg 175/83-9, aufgehoben wurde, folgenden

                   Beschluß

gefaßt:

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Entscheidungstext nº 5Ob513/84 of Oberster Gerichtshof, March 05, 1985

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.

Begründung:

Mit Wechselzahlungsauftrag des Erstgerichtes vom 26.4.1983 wurde dem Beklagten auf Grund des von Theresia C, seiner geschiedenen Frau, ausgestellten, auf ihn gezogenen und von ihm akzeptierten Wechsels vom 15.12.1982 aufgetragen, der klagenden Partei die Wechselsumme von 1,950.000 S s.A. zu bezahlen.

In den gegen diesen Wechselzahlungsauftrag erhobenen Einwendungen brachte der Beklagte vor, daß ihm der Wechsel als Blankoakzept im Oktober 1977 von seiner geschiedenen Frau aus einem Eisenschrank gestohlen worden sei. Der Ankauf des Wechsels durch die klagende Partei sei ausschließlich zu dem Zweck erfolgt, ihm jegliche Einwendungen abzuschneiden, wobei die klagende Partei bewußt zu seinem Nachteil vorgegangen sei. Sie habe nämlich eine Rückfrage bei ihm unterlassen, obwohl dies bei einem Betrag in der Größenordnung von S 1,95

Mio stets von Bankinstituten gemacht werde. Die klagende Partei habe bei der Steiermärkischen Bank lediglich die B...

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