Entscheidungstext nº 6Ob530/84 of Oberster Gerichtshof, March 29, 1984

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SZ 57/66

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Entscheidungstext nº 6Ob530/84 of Oberster Gerichtshof, March 29, 1984

Spruch

Bei Kontokorrentverhältnissen beginnt die Verjährung mit Ablauf der Rechnungsperiode zu laufen. Wird der Saldo als neuer Rechnungsposten vorgetragen, ist die Verjährung bis zum Ende des gesamten Kontokorrentverhältnisses gehemmt

OGH 29. 3. 1984, 6 Ob 530/84 (OLG Wien 2 R 228/83; KG Wiener Neustadt 1 Cg 266/82)

Die klagende Sparkasse gewährte den Beklagten seit 1961 wiederholt Kredite in laufender Rechnung, die größtenteils auf deren Liegenschaften sichergestellt wurden. Am 1. 4. 1975 haftete ein Betrag von insgesamt 930 633 S aus, der sich seit damals um die Zinsen von 963 255 S, die Kredit-, Überziehungs- und Kontoführungsprovisionen von 548 917 S sowie an Kapital um 264 859 S abzüglich einer Zahlung von 200 000 S auf 2 507 664 S erhöht hat. In einzelnen der Kreditverträge verpflichteten sich die Beklagten zur Vorlage der ordnungsgemäß gefertigten Bestätigung u...

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