Entscheidungstext nº 1Ob688/83 of Oberster Gerichtshof, February 22, 1984

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SZ 57/37

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Entscheidungstext nº 1Ob688/83 of Oberster Gerichtshof, February 22, 1984

Spruch

Ein von einem Reiseveranstalter in einem fernen Land mit der Vermittlung von Vertragsabschlüssen und dem Kontakt mit Kunden ständig betrauter Reisebüroinhaber, dem bei der Preisberechnung ein dem Kunden erst nach dem Eintreffen im fremden Land erkennbares Verschulden unterläuft, hat neben dem Reiseveranstalter für die Richtigkeit des bekanntgegebenen Preises der Reise einzustehen

OGH 22. 2. 1984, 1 Ob 688/83 (HG Wien 1 R 50/83; BGHS Wien 6 C 1481/80)

Die Kläger beabsichtigten, eine Jagdreise in die Mongolische Volksrepublik zu unternehmen; der Erstkläger setzte sich zu diesem Zweck mit dem Beklagten, der ein Reisebüro führt, in Verbindung, der ihm Ende des Jahres 1977 eine Preisliste für Jagdveranstaltungen für das Jahr 1976 übermittelte. In dieser Liste war der Preis für eine Reise von zwei Personen einschließlich des Abschusses eines Steinbocks mit 2 165 US-Dollar p...

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