Entscheidungstext nº 10Os200/83 of Oberster Gerichtshof, January 24, 1984

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 24.Jänner 1984 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini, Dr. Kießwetter, Dr. Hörburger sowie Dr. Lachner, dieser als Berichterstatter, als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. von der Thannen als Schriftführer in der Strafsache gegen Norbert A wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 3 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 3.Oktober 1983, GZ. 12 a Vr 539/83-19, nach öffentlicher Verhandlung in Anwesenheit des Vertreters des Generalprokurators, Generalanwalt Dr. Knob, des Angeklagten und des Verteidigers Dr. Manfred Puchner zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 10Os200/83 of Oberster Gerichtshof, January 24, 1984

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die über den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe unter Anwendung des § 41 StGB auf 8 (acht) Monate herabgesetzt; im übrigen wird der Berufung nicht Folge gegeben.

Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Oktober 1936 geborene Norbert A des Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im Frühjahr 19...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company