Entscheidungstext nº 7Ob691/83 of Oberster Gerichtshof, November 17, 1983

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SZ 56/169

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Entscheidungstext nº 7Ob691/83 of Oberster Gerichtshof, November 17, 1983

Spruch

Der Dotierungsberechtigte hat nur einmal Anspruch auf Leistung einer Heiratsausstattung, kann ihn aber auch noch nach Eingehen einer weiteren Ehe geltend machen. Maßgebend ist auch im Falle der Nichteinforderung aus Anlaß der ersten Eheschließung die Sach- und Rechtslage im damaligen Zeitpunkte, nur ist eine spätere Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Dotierungspflichtigen zu ber...

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