Entscheidungstext nº 13Os158/83 of Oberster Gerichtshof, October 20, 1983

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 20.Oktober 1983

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Harbich, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, Dr. Horak, Dr. Schneider und Dr. Brustbauer als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Kirchbacher als Schriftführers in der Strafsache gegen Rosa A wegen des Verbrechens des Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. über die von der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengerichts vom 26.Mai 1983, GZ. 25 Vr 2034/82-16, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrags des Berichterstatters, Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Schneider, der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Ersten Generalanwalts Dr. Nurscher, und der Ausführungen des Verteidigers Dr. Plattner zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 13Os158/83 of Oberster Gerichtshof, October 20, 1983

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird nicht Folge gegeben.

Gemäß § 290 Abs. 1 StPO. wird das erstgerichtliche Urteil dahin ergänzt, daß die zu 29 E Vr 1894/80 des Landesgerichts Klagenfurt erlittene Vorhaft vom 18.August 1980, 14,50 Uhr, bis zum 22.Oktober 1980, 10,45 Uhr, gemäß § 38 StGB. auf die Strafe angerechnet wird. Gemäß § 390 a StPO. fallen der Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Die am 28.Juli 1948 geborene Handelsreisende Rosa A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des Betrugs nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB.

schuldig erkannt, weil sie im Sommer 1980 in Innsbruck mit dem Vorsatz, sich durch d...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company