Entscheidungstext nº 13Os115/83 of Oberster Gerichtshof, September 08, 1983

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Der Oberste Gerichtshof hat am 8.September 1983

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Harbich, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, Dr. Schneider, Dr. Felzmann und Dr. Brustbauer als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Kirchbacher als Schriftführers in der Strafsache gegen Johann A wegen des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB. über die von der Staatsanwaltschaft und vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengerichts vom 27. September 1982, GZ 5 a Vr 9816/81-13, erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden sowie über die Berufung des Angeklagten nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrags des Berichterstatters, Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Brustbauer, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Bisanz und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalts Dr. Hauptmann, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 13Os115/83 of Oberster Gerichtshof, September 08, 1983

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird verworfen. Hingegen wird der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Folge gegeben und gemäß § 288 Abs 2 Z. 3

StPO. in der Sache selbst erkannt:

Gemäß § 20 Abs 2 StGB. wird Johann A zur Zahlung eines Geldbetrags von 7.600 (siebentausendsechshundert) Schilling verurteilt. Der Ber...

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