Entscheidungstext nº 1Ob552/83 of Oberster Gerichtshof, August 31, 1983

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Entscheidungstext nº 1Ob552/83 of Oberster Gerichtshof, August 31, 1983

Spruch

Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers ist nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß er die Kaufgelegenheit seinem Auftraggeber durch einen über eine sogenannte Immobilienbörse eingeschalteten Untermakler, der den Auftraggeber nicht sogleich über seine Rechtsstellung aufklärte, nachwies

OGH 31. 8. 1983, 1 Ob 552/83 (OLG Wien 4 R 179/82; HG Wien 11 Cg 24/80)

Die beklagte Partei beabsichtigte, ihr Grundstück in B, A-Gasse, zu verkaufen und mit dem Erlös Verpflichtungen aus einem gerichtlichen Ausgleich zu erfüllen. Sie trat deshalb über Vermittlung ihrer Hausbank mit der klagenden Partei in Verbindung. Mit Schreiben vom 20. 3. 1979 teilte die klagende Partei der beklagten Partei mit, sie werde sich um den Verkauf des Grundstücks zu einem Gesamtkaufpreis von 10 Mio. S (lastenfrei) bemühen. Sie halte der Ordnung halber fest, daß sie im Abschlußfall mit einem von ihr namhaft gemachten Interessenten von der beklagten Partei eine Provision in d...

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