Entscheidungstext nº 11Os17/83 of Oberster Gerichtshof, May 25, 1983

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 25. Mai 1983 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Piska und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter, Dr. Walenta, Dr. Schneider und Dr.Reisenleitner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Eier als Schriftführer in der Strafsache gegen August Johann A wegen des Vergehens nach dem § 1 Abs. 1 lit a, b und c PornG über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 16. September 1982, GZ 4 Vr 1.464/82-17, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Schmidt und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur Generalanwalt Dr.Gehart zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 11Os17/83 of Oberster Gerichtshof, May 25, 1983

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen der Druckwerke 'Klistierhit N. 10' (Punkt 11), 'Windelpisser' (Punkt 12), 'Rodox Nr. 14' (Punkt 36), 'Sex Bizarre Nr. 28' (Punkt 45) und 'Sex Bizarre Nr. 30' (Punkt 46), ferner im Strafausspruch sowie im Ausspruch über Verfall und Einziehung aufgehoben und es wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung im Umfang der Aufhebung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Im übrigen wird die Nichtigkeitsbeschwerde verworfen. Mit seiner Berufung wird der Angeklagte auf diese Entscheidung verwiesen.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6. November 1949 geborene Geschäftsführer August Johann A des Vergehens nach dem § 1 Abs. 1 lit a, b und c PornG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Darnach liegt ihm zur Last, von Anfang 1982 bis zum 28. April 1983 in Graz in gewinnsüchtige...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company