Entscheidungstext nº 12Os9/83 of Oberster Gerichtshof, April 14, 1983

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Der Oberste Gerichtshof hat am 14.April 1983 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, Hon.Prof. Dr. Steininger, Dr. Hörburger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Baumgartner als Schriftführerin in der Strafsache gegen Namik A u.a. wegen des Verbrechens der Notzucht nach § 125 StG. (1945) und anderer strafbarer Handlungen über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 3.August 1972, GZ. 6 d Vr 1945/72-83, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Michael Stern und des Vertreters der Generalprokuratur, Erster Generalanwalt Dr. Nurscher, zu Recht erkannt:

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Entscheidungstext nº 12Os9/83 of Oberster Gerichtshof, April 14, 1983

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Gemäß § 290 Abs. 1 StPO. wird jedoch das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die rechtliche Beurteilung der unter Punkt A II des Urteilssatzes bezeichneten Tathandlungen als Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit durch unbefugte Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen nach § 93 StG. (1945) sowie demgemäß ferner im Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs über die Anrechnung der Vorhaft) sowie im Ausspruch nach § 25 StG.

aufgehoben und unter Ausschaltung des bezeichneten Schuldspruchs gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO. in der Sache selbst erkannt:

Namik A hat durch die zu Punkt A I und II bezeichneten Tathandlungen das Verbrechen der Notzucht nach § 125 StG. begangen und wird hiefür, sowie für die ihm nach dem aufrecht gebliebenen Teil des Schuldspruchs weiterhin zur Last fallenden strafbaren Handlungen, und zwar die Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit durch Erpressung na...

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