Entscheidungstext nº 1Ob555/83 of Oberster Gerichtshof, April 13, 1983

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SZ 56/60

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Entscheidungstext nº 1Ob555/83 of Oberster Gerichtshof, April 13, 1983

Spruch

Wegerechte sind selbst dann Feldservituten, wenn sie zugunsten der Benützer eines Wohnhauses zustehen; ihre Eintragung in das Grundbuch ist in Vorarlberg unzulässig

Eine Mehrbelastung des dienenden bei Teilung des herrschenden Grundstückes muß hingenommen werden, wenn bei Bestellung der Dienstbarkeit an die durch die Teilung künftig entstehende Mehrbelastung gedacht war oder nach den Umständen gedacht werden mußte

Miteigentümer, die eine Grunddienstbarkeit in Anspruch nehmen, bilden bei einer gegen sie gerichteten Eigentumsfreiheitsklage eine notwendi...

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