Entscheidungstext nº 10Os200/82 of Oberster Gerichtshof, March 22, 1983
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Summary
Der Oberste Gerichtshof hat unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini, Dr. Friedrich, Dr. Lachner und Hon. Prof. Dr. Brustbauer als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Veith als Schriftführer in der Strafsache gegen Kurt A und andere wegen des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten, zum Teil als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB begangenen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 sowie § 15 StGB und anderer Delikte über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten Kurt A, Erich B und Johann C sowie über die Berufung des Angeklagten Helmut D gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 28. April 1982, GZ 3 a Vr 1918/81-137, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
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Extract
Entscheidungstext nº 10Os200/82 of Oberster Gerichtshof, March 22, 1983
Spruch
Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Kurt A und Erich B wird teilweise Folge gegeben, jener des Angeklagten Johann C zur Gänze:das angefochtene Urteil, welches im übrigen unberührt bleibt, wird in den Schuldsprüchen betreffend 1.) den Angeklagten A sowie nach § 290 Abs 1StPO überdies auch die Angeklagten Helmut D, Michael E und Gerhard F zum Faktum A. I., jedoch nur in bezug auf den Diebstahl eines Weißgoldringes mit Rubin, einer goldenen Halskette mit Anhänger (Geige), eines Elfenbeinfußes mit Zahn (goldgefaßt) sowie eines goldenen Kreuzes (Brosche), 2.) den Angeklagten A sowie nach § 290 Abs 1StPO überdies auch den Angeklagten E zum Faktum A. II. 1. , jedoch nur in bezug auf den Diebstahl eines Feuerzeugs der Marke 'Cartier', eines Rotgoldarmbands mit Maria-Theresien-Talern, eines Löwenzahnes (Weißgold), dreier Goldketten, einer Weißgoldkette mit Brillanten, eines Sternzeichen-Anhängers mit Löwenkopf und einer Goldkette mit einer Zuchtperle, sowie außerdem zum Faktum A. II. 4., 3.) den ...See the full content of this document
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