Entscheidungstext nº 4Ob527/83 (4Ob528/83) of Oberster Gerichtshof, March 22, 1983

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SZ 56/48

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Entscheidungstext nº 4Ob527/83 (4Ob528/83) of Oberster Gerichtshof, March 22, 1983

Spruch

Beim Erlag oder bei der Überweisung auf ein Bankkonto entsteht die Schuld der Bank gegenüber dem Inhaber des Kontos erst durch den internen Akt der Buchung (Gutschrift)

An einem in den Geschäftsräumen eines Handelsunternehmens eingemauerten und in dessen Eigentum stehenden von einer Bank täglich zu entleerenden Tresor hat diese Bank keine Gewahrsame, wenn sie zwar über die Tresorschlüssel verfügt, zu dem Tresor aber nur während der Öffnungszeiten des Unternehmens Zutritt und weder auf die Menge des eingeworfenen Geldes, noch auf die Sicherheitsverhältnisse in den Geschäftsräumen Einfluß hat

OGH 22. 3. 1983, 4 Ob 527, 528/83 (OLG Innsbruck 2 R 293/82; LG Innsbruck 10 Cg 802/81)

Die klagende Warenhandelsgesellschaft begehrt von der beklagten Bank die Zahlung eines Betrages von 1 200 886.58 S sA. Sie habe mit der Beklagten vereinbart, daß diese ihr...

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