Entscheidungstext nº 4Ob548/82 of Oberster Gerichtshof, July 13, 1982

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SZ 55/112

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Entscheidungstext nº 4Ob548/82 of Oberster Gerichtshof, July 13, 1982

Spruch

Der für ein Kraftfahrzeug ausgestellte Typenschein steht als solcher nicht "im Verkehr" (§ 448 ABGB) und kann daher nicht Gegenstand einer Verpfändung oder einer Sicherungsübereignung sein; durch seine Übergabe kann aber gegebenenfalls ein vertragliches Zurückbehaltungsrecht begrundet werden

Gutgläubiger Erwerb eines vertraglichen Zurückbehaltungsrechtes an Sachen eines Dritten ist ausgeschlossen. Auch der redliche (Einzel-)Rechtsnachfolger des Verwahrers kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht an der zur Verwahrung übergebenen Sache berufen

OG...

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