Entscheidungstext nº 13Os47/82 of Oberster Gerichtshof, June 17, 1982

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 17.Juni 1982 unter dem Vorsitz des Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Horak, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, Dr. Kral, Dr. Schneider und Dr. Hörburger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Stolfa als Schriftführers in der Strafsache gegen Peter A wegen des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB und anderer strafbarer Handlungen über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Kreisgerichts Steyr als Schöffengerichts vom 14.Mai 1981, GZ. 7 b Vr 64/80-31, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrags des Berichterstatters, Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Schauer und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Ersten Generalanwalts Dr. Nurscher, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 13Os47/82 of Oberster Gerichtshof, June 17, 1982

Spruch

Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch (I 4), wonach der Angeklagte am 2.Februar 1979 ihm von der Firma C, Calzaturificio D & Co., unter Eigentumsvorbehalt gelieferte 51 Paar Schischuhe im Wert von ca. 25.500 S durch Verpfändung an die Dorotheumsbank in Linz mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, sich zugeeignet und (auch) dadurch das Verbrechen der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB begangen habe, sowie demgemäß auch im Strafausspruch aufgehoben und gemäß § 288 Abs. 2 Z. 3 StPO im Umfang der Aufhebung in der Sache selbst erkannt:

Peter A wird für die ihm nach dem aufrecht gebliebenen Schuldspruch weiter zur Last liegenden Delikte, nämlich das Verbrechen der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB (I 1 bis 3), das Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z. 1 und 2 StGB (II 1 und 2), das Vergehen nach § 114 ASVG (III) und das Verbrechen des schweren Betrugs nach § 146, 147

Abs. 3 StGB (IV 1 bis 3) nach § 28, 147 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company