Entscheidungstext nº 5Ob28/82 of Oberster Gerichtshof, June 15, 1982
Linked as:
Linked as:
Summary
SZ 55/87
See the full content of this document
Extract
Entscheidungstext nº 5Ob28/82 of Oberster Gerichtshof, June 15, 1982
Spruch
Die Mit- und Wohnungseigentümergemeinschaft tritt bei Erteilung eines gemeinsamen Auftrages zur Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage umsatzsteuerrechtlich als eigenes Rechtssubjekt auf und erbringt mit der Übergabe der Objekte an die einzelnen Wohnungseigentümer umsatzsteuerpflichtige Lieferungen an diese. Den Wohnungseigentümern steht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 12 UStG 1072 für die in den Rechnungen iS des § 11 UStG 1972 über die Leistungen der Gemeinschaft ausgewiesene Umsatzsteuer der Vorsteuerabzug zu. Sie haben den zivilrechtlichen Anspruch auf Ausstellung einer den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Z 1 bis 6 und Abs. 2 UStG 1972 entsprechenden RechnungOGH 15. Juni 1982, 5 Ob 28/82 (OLG Innsbruck 1 R 295/81; LG Innsbruck 15 Cg 173/80)Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 18./19. 2. 1976 von Peter J Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 1 im Haus Innsbruck, F-Weg 71. Dieser hatte die Wohnung seinerseits am 25. 11. 1972 von Maria G erworben. Gemäß Punkt III des Kaufvertrages vom 18./19. 2. 1976 erfolgte die Übergabe und Übernahme der Miteigentumsanteile in den alten Rechten und Pflichten, wie sie schon der Verkäufer besessen hatte. Maria G hatte am 2. 1. 1967 eine Erklärung über den Beitritt zu einer Wohnungseigentumsgemeinschaft "F-Weg" unterfertigt. Dieselbe Erklärung wurde von der Klägerin am 22. 4. 1976 unterfertigt. Mit dem Beklagten wurden in dieser Beitrittserklärung folgende Vereinbarungen getroffen:Punkt B 1: "Der (die) Unterfertigte hat für den Erwerb des Liegenschaftsanteiles, mit dem das Wohnungseigentum an der vorgenannten Einheit verbunden ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von 69 000 S zu zahlen ... Weiters ist in diesem Pauschalbetrag die Vorauszahlung für die im Punkt C 1 genannten Leistungen enthalten. Irgendwelche Baukosten sind mit diesem Betrag nicht abgegolten. Über diese Vorauszahlung, die 4000 S beträgt, sowie den allenfalls bei Nichtverwendung des Ruinenrechtes an die Wohnungseigentumsgemeinschaft zurückfließenden Teil des Kaufpreises für das Ruinenrecht hat Herr Arch. Martin E (Beklagter) bei Baubeginn und bei Abschluß des Bauvorhabens über Wunsch der M...See the full content of this document
Sponsored links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.
Contents in vLex Southern African Development Community
Explore vLex
For Professionals
For Partners
Company
Other documents:
Ill. Man Stopped On I-70 in South Huntingdon Township Faces Drug Charges | Connellsville Basketball Player's Game Plan: Keep Thinking | road test | Shawnee County s Young Spellers Prepare for Bee | arrêté du 2 mars 2009 portant radiation de spécialités pharmaceutiques de la liste des médicaments agréés à l usage des collectivités publique... | DELIBERAZIONE 30 marzo 2009 Dichiarazione di notevole interesse pubblico dell ambito di tutela paesaggistica del Ticinello nel comune di Milano Deliberazione n VIII/... | decreti cautelare nº 2422 de tribunali amministrativi regionali may 13 2009 | Arrêté du 29 juin 2006 portant approbation de dispositions statutaires (application de l'article 14...