Entscheidungstext nº 10Os166/81 of Oberster Gerichtshof, May 25, 1982

Linked as:

Summary


Der Oberste Gerichtshof hat am 25.Mai 1982

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Racek in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini, Dr. Friedrich, Dr. Hörburger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Stolfa als Schriftführer in der Strafsache gegen Leopoldine Maria A wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2

und Abs. 3 (erster bis dritter Fall) StGB über die von der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 29.April 1981, GZ. 7 c Vr 1141/81-42, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Heiger und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Stöger, zu Recht erkannt:

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 10Os166/81 of Oberster Gerichtshof, May 25, 1982

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Der Berufung wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf ein Jahr herabgesetzt.

Gemäß § 390 a StPO fallen der Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 9.November 1930 geborene Leopoldine Maria A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3

(erster bis dritter Fall) StGB schuldig erkannt, weil sie in der Zeit von 1977 bis September 1980 in Wien wiederholt von dem abgesondert verfolgten (und mittlerweile rechtskräftig abgeurteilten) Roman B durch Einbruch gestohlenes Geld in einer nicht mehr (genau) feststellbaren, jedoch 100.000 S (jedenfalls) übersteigenden Höhe, mithin Sachen, die ein and...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company