Entscheidungstext nº 5Ob586/82 of Oberster Gerichtshof, May 04, 1982

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SZ 55/65

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Entscheidungstext nº 5Ob586/82 of Oberster Gerichtshof, May 04, 1982

Spruch

Die Fahrlässigkeit der Unkenntnis des Anfechtungsgegners iS des § 31 Abs. 1 KO bestimmt sich nach den ihm im Zeitpunkt der Vornahme der anzufechtenden Rechtshandlung zu Gebote stehenden Auskunftsmitteln, dem Maß ihrer ihm vernunftgemäß zuzumutenden Heranziehung und der Ordnungsmäßigkeit ihrer Bewertung

OGH 4. Mai 1982, 5 Ob 586/82 (LG Klagenfurt 1 R 428/81; BG Klagenfurt 4 C 299/81)

Winfried L, der ein Uhrenfachgeschäft führte, wurde seit dem Jahre 1971 von Exekutionen verfolgt. Im Jahre 1975 trat seine Überschuldung ein. Während im Jahre 1971 gegen ihn neun Exekutionsverfahren anhängig waren, belief sich die Zahl der gegen ihn anhängigen Exekutionsverfahren im Jahre 1977 auf 15 (Summe der betriebenen Forderungen: 170 000 S) und im Jahre 1978 auf 25 (Summe der betriebenen Forderungen: 160 000 S). Bereits in den Jahren 1977 und 1978 wurden gegen Winfried L auch Anträge auf Konkurseröffnung gestellt. Um zunächst die Abweisung der Anträge zu erreichen, denen jeweils nur kleinere Forderungen zugrunde lagen, bezahlte er diese Forderungen. Ab Mitte 1978 war Winfried L zahlungsunfähig. Am 30. 8. 1979 wu...

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