Entscheidungstext nº 8Ob236/81 of Oberster Gerichtshof, April 29, 1982

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SZ 55/62

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Entscheidungstext nº 8Ob236/81 of Oberster Gerichtshof, April 29, 1982

Spruch

Trifft die Verwahrungs- und Beaufsichtigungspflicht eines Tieres zwei Personen gemeinsam, so sind beide als Tierhalter anzusehen. Jede von ihnen haftet für den gesamten Schaden, wenn sie nicht für die erforderliche Verwahrung des Tieres gesorgt hat

OGH 29. April 1982, 8 Ob 236/81 (LGZ Wien 45 R 62/81; BG Favoriten 5 C 972/79)

Am 9. 2. 1979 stieß der Kläger mit seinem Taxi in der G-Straße in Wien auf Höhe der B-Gasse einen zwischen den in der Fahrbahnmitte stehenden Alleebäumen hindurch von links nach rechts über die Fahrbahn laufenden Hund nieder. Dabei wurde der Hund getötet und das Fahrzeug des Klägers beschädigt. Der Hund war aus einem Lagerplatz entkommen, der fr...

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